Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Datenbankeintrag und die Nutzung von BME Matchmaking  Services auf der Sourcing- und B2B Plattform www.bmeopensourcing.com 

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1. Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Nutzer d.h. Unternehmen, Institutionen, Einzelunternehmen etc., die den BME
a) mit der Erstellung/Schaltung von Datenbankeinträgen inkl. Unternehmenspräsentation auf der Sourcing- und B2B-Plattform unter www.bmeopensourcing.com beauftragen,
b) mit der Nutzung von BME Matchmaking Services beauftragen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Nutzungsbedingungen ergänzt.

(2) Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte.

2. Vertragsgegenstand
(1) Die BMEnet GmbH (nachfolgend "BME" genannt) betreibt die Sourcing- und B2B-Plattform unter www.bmeopensourcing.com als umfassendes Verzeichnis von Lieferanten in ausgewählten Warengruppen/internationalen Beschaffungsmärkten und für BME Matchmaking Services.

(2) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kunden des Portals www.bmeopensourcing.com und der auf diesem Portal angebotenen Leistungen. Unter Nutzern werden alle Kunden verstanden, die auf der Sourcing- und B2B- Plattform www.bmeopensourcing.com Einträge in das Lieferantenverzeichnis einstellen bzw. deren Veröffentlichung beauftragen und BME Matchmaking Services nutzen.

3. Vertragsschluss
(1) Die Nutzer haben die Möglichkeit, über die Sourcing- und B2B-Plattform www.bmeopensourcing.com Anzeigen (inkl. Unternehmenspräsentation) in Form eines Eintrages im Portal unter www.bmeopensourcing.com zu buchen, an BME Benchmark Umfragen teilzunehmen oder BME Matchmaking Services zu nutzen.

(2) Mit dem Absenden der Bestellung eines Eintrages über die Sourcing- und B2B-Pattform www.bmeopensourcing.com  durch Anklicken des Buttons „Registrierung als Lieferant“ unter dem beschriebenen Leistungspaket geben Sie als Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Demzufolge kommen Verträge zwischen dem Kunden und dem BME bereits zustande, wenn der BME die über das Portal BME-OpenSourcing abgegebene Bestellung des Portal BME-OpenSourcing vom Nutzer in elektronischer Form erhält.

(3) Mit Anklicken des Buttons „Registrierung für BME Matchmaking Services“ geben Sie als Kunde eine Erklärung zur Registrierung für die BME Matchmacking Service ab. Die Registrierung für BME Matchmaking Services ist grundsätzlich kostenfrei. Die kostenpflichtige Beauftragung von Einzelleistungen erfolgt gesondert über eine gesonderte Beauftragung. 

(4) Für die Einträge in den Datenbanken und für die Nutzung der BME Matchmaking Services gelten die jeweils aktuell für die Dienstleistung auf der Sourcing- und B2B-Pattform www.bmeopensourcing.com ausgewiesenen Preise entsprechend der jeweils aktuell verbindlichen Preisliste des BME, die der Nutzer auf Wunsch auch gern vom BME anfordern kann.

4. Rechnung und Zahlungsmodalitäten
(1) Für Firmeneinträge in die Datenbank und BME Matchmaking Services erfolgt die Rechnungsstellung mit Abschluss des Bestellvorganges bzw. Erfüllung des zuvor schriftlich erteilten Auftrags, es sei denn es ist einzelvertraglich etwas anderes vereinbart. Der BME behält sich das Recht vor, Vorleistung zu verlangen. Der Zahlungsanspruch wird 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(2) Bei Zahlungsverzug geltend die gesetzlichen Regelungen. Der BME ist darüber hinaus berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- € (§ 288 Abs.5 BGB) geltend zu machen. Der BME kann bei Zahlungsverzug die Veröffentlichung einzelner Leistungselemente bis zur vollständigen Zahlung zurückstellen. Dies gilt nicht, soweit dem Nutzer ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.

(3) Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5. Schaltung von Datenbankeinträgen
(1) Die Verträge zur Schaltung von Datenbankeinträgen auf der Sourcing- und B2B-Pattform www.bmeopensourcing.com werden für 1 Jahr abgeschlossen. Eine vorherige ordentliche Kündigung ist beidseitig nicht möglich. Die außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht zwei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

(2) Die Datenbankeinträge auf der Sourcing- und B2B-Plattform
www.bmeopensourcing.com  werden durch den Nutzer nach entsprechender Registrierung im Portal selbst eingestellt und können jederzeit durch den Nutzer geändert werden.

(3) Verschlagwortung, Kategorisierung, Titel und Anzeigentext des Datenbankeintrages müssen im Zusammenhang zu dem in der Anzeige ausgewiesenen Datenbankeintrages stehen.

(4) Ein Datenbankeintrag muss den Firmennamen und eine Firmenbeschreibung, eine Leistungsbeschreibung, das Nutzerprofil und den Sitz des Nutzers enthalten.

Ein Datenbankeintrag kann in deutscher und englischer Sprachversionen veröffentlicht werden.

6. Leistungsverzeichnis
(1) Der BME unterhält auf der Sourcing- und B2B Plattform www.bmeopensourcing.com ein Verzeichnis von Lieferanten. Nutzer können darin ihre Unternehmensprofile bzw. Leistungen kostenpflichtig hinterlegen. Mit Freischaltung veröffentlicht der Nutzer diese im Portal BME-OpenSourcing.

(2) Der BME unterhält auf der Sourcing- und B2B Plattform www.bmeopensourcing.com den Bereich BME Matchmaking Services. Nutzer können nach ihrer Registrierung die BME Matchmaking Services kostenpflichtig beauftragen.

(3) Der Zugang zur Sourcing- und B2B-Pattform www.bmeopensourcing.com ist höchstpersönlich und dem Nutzer ausschließlich zum eigenen Gebrauch gestattet. Der Zugang zur Datenbank darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Zugriffe zum Zweck der Kundenabwerbung sind unzulässig. Der BME behält sich das Recht vor, jegliche Verletzung dieser Bestimmung unverzüglich und ohne vorherige Warnung gerichtlich zu verfolgen.

(4) Dem Nutzer stehen bestimmte Funktionalitäten zur Verfügung. Dieser Service beinhaltet keine Datensicherung für den Nutzer. Daten können jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung aus dem Back-Office entfernt oder gelöscht werden. Löscht ein Kunde seinen Eintrag oder seine Registrierung für BME Matchmaking Services im Portal BME-OpenSourcing, so wird er aus datenschutzrechtlichen Gründen automatisch aus der Datenbank gelöscht.

7. Verpflichtungen des Nutzers
(1) Der Nutzer hat in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften, Gesetzen zum Schutze Dritter und den guten Sitten zu handeln. Der BME weist ausdrücklich darauf hin, dass alle kartellrechtlichen Gesetze und Bestimmungen in den jeweilig gültigen Fassungen einzuhalten sind.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, die Quellenangaben für verwendete Fotos nach den gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß einzustellen. Sofern der Nutzer gegen gesetzliche Vorgaben, insbesondere gegen die Verpflichtung zur Quellenangabe, verstößt, stellt er den BME von allen Haftungsansprüchen der Berechtigten frei.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere persönliche Daten von weiteren auf der Plattform registrierten Lieferanten nicht weiterzugeben, diese vertraulich zu behandeln und sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Sollte der BME von einem Nutzer aufgefordert werden, seine Daten zu löschen, so hat er alle Kopien, Dateien oder Daten, die zu einem Nutzer gehören, unverzüglich zu löschen.

(4) Alle Verluste, Kosten, Forderungen, Schadensersatzleistungen und andere Aufwendungen, die dem BME durch den Nutzer entstehen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, der BME hat dies zu vertreten.

(5) Die Nutzerangaben werden ausschließlich von diesen selbst vorgenommen, so dass der BME deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Sorgfalt oder Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann. Ebenso wenig gewährleistet der BME eine bestimmte Anzahl von Antworten bzw. Responses von Interessenten.

(6) Der Nutzer darf die Antworten von Interessenten nur entsprechend den einschlägigen Datenschutzgesetzen speichern, verwenden und nutzen. Der BME behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Zugang des Nutzers zu blockieren.

(7) Der Kunde weiß, dass für den Datentransfer aus dem Geltungsbereich der Europäischen Union hinaus besondere Regeln gelten. Ein solcher Datentransfer bedarf - auch innerhalb eines Konzerns - in der Regel der Zustimmung des Interessenten.

8. Grundlagen der Zusammenarbeit
(1) BME-OpenSourcing ist bemüht, die Response auf Datenbankeinträge der Nutzer stetig zu optimieren sowie die Quantität und Qualität der abrufbaren Gesuche zu erhöhen.

(2) Soweit BME-OpenSourcing im Zusammenhang mit der Bestellung des Nutzers dessen E-Mail-Adresse erhalten hat, ist der BME berechtigt, dem Nutzer Informationen zu der bestellten und zu ähnlichen Leistungen oder Aktivitäten des BME per E-Mail zu übermitteln. Der Nutzer kann dem jederzeit formlos und kostenfrei per E-Mail gegenüber BME mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der BME wird über das Widerspruchsrecht in jeder E-Mail informieren.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, dem BME alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Veröffentlichung von Datenbankeinträgen inkl. Unternehmenspräsentation und der Nutzung des Portals BME-OpenSourcing erforderlich und zweckmäßig sind. Dies beinhaltet insbesondere die Anlieferung von Anzeigentexten und Layouts in digitaler Form. Dazu gehört auch, dass der Kunde den BME unmittelbar informiert, wenn eines der von ihm in Auftrag gegebenen Leistungselemente nicht mehr aktuell ist. Dem Nutzer obliegen ferner die beschriebenen Mitwirkungspflichten. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich eventuelle Fristen zur Leistungserbringung für den BME entsprechend.

(4) Der Nutzer stellt einen reibungslosen Posteingang für E-Mails vom BME bzw. dem Portal BME-OpenSourcing sicher und richtet in diesem Zusammenhang den BME als "trusted Server" ein. Damit soll vermieden werden, dass Anfragen, die über das Formular von BME-OpenSourcing an den Nutzer versendet werden, über eventuelle firmeneigene Spam-Filter des Nutzers gefiltert werden. Entsprechendes gilt für jegliche vertragliche Kommunikation.

(5) Der BME behält sich vor, vom Nutzer erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungen wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen oder gegen die Geschäftsbedingungen des BME verstoßen ("Unzulässige Inhalte"). Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Nutzers Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Nutzers bleibt hiervon unberührt. Der BME ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Nutzers verpflichtet. Soweit der BME wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Nutzer zu vertreten sind, stellt der Nutzer den BME auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

(6) Insbesondere gilt für die veröffentlichten Inhalte:

a) Websites, die dem BME zur Verlinkung benannt oder zugesendet werden, müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, und insbesondere ein Impressum aufweisen, das den gesetzlichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entspricht.

Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so gelten die Inhalte als unzulässige Inhalte mit den Folgen des § 7 Abs. 5.

(7) Der BME übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien auf dem Portal BME-OpenSourcing keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Nutzer zurückzugeben.

(8) Der BME ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen einzuschalten.

(9) Der Nutzer hat seine eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik so zu konfigurieren, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, den von BME angebotenen Internetdienst oder generell einen reibungs- und fehlerlosen Netzbetrieb zu beeinträchtigen.

(10) Der Nutzer gewährleistet, dass alle von ihm im Portal BME-OpenSourcing veröffentlichten oder dem BME zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile davon frei von den Rechten Dritter sind. Der Nutzer wird dem BME durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen.

(11) Für Leistungselemente, die auf Seiten geschaltet oder genutzt werden, die nicht vom BME betrieben werden, können zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen neben diesen AGB gelten. Wir weisen darauf hin, dass in anderen Ländern auch bestimmte gesetzliche Vorgaben und Verbote für Lieferantendatenbanken bestehen können. Diese sind einzuhalten. Konkrete Informationen über weitere Anforderungen und Beschränkungen für die nicht vom BME betriebenen Seiten teilen wir gerne auf Nachfrage mit.

9. Urheberrechte
(1) Die Nutzung des Portals BME-OpenSourcing beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten auf den Nutzer. Alle Rechte an dem genutzten Portal, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten verbleiben uneingeschränkt beim BME.

(2) Sämtliche vom BME veröffentlichte Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht des BME. Davon sind nur diejenigen vom BME veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Nutzer oder einem Dritten erstellt wurden, und vom BME unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.

(3) Mit Auftragserteilung über die Veröffentlichung von Anzeigen erhält der BME die alleinigen Datenbankrechte an den vom BME veröffentlichten Anzeigen des Nutzers.

(4) Der Nutzer trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.

(5) Der Nutzer bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zum Einstellen in das Portal erforderlichen Nutzungsrechte an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.

10. Gewährleistung, Mängel
(1) Der BME gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Nutzer in Auftrag gegebenen und im Portal BME-OpenSourcing zu veröffentlichenden Datenbankeintrages. Der BME schuldet nicht den Erfolg durch Abschluss von Verträgen mit potentiellen Interessenten oder das tatsächliche Auffinden von potentiellen neuen Interessenten.

(2) Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Nutzer schriftlich anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Einstellung der Leistungselemente ins Portal. Der BME leistet Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne einer Verlängerung der Anzeigendauer. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Kunde Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht für einzelne Leistungselemente geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen des BME innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung weiter auf der Lieferung besteht und / oder welche der ihm zustehenden Ansprüche und Rechte er geltend macht. In wiederholten Fällen steht dem Nutzer ein Kündigungsrecht des ganzen Vertrages für die Zukunft zu. Der Vertrag kann nicht mit Wirkung für schon veröffentlichte Leistungselemente gekündigt werden.

(3) Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Nutzers verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.

11. Haftung
(1) Der BME haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit der BME einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen haftet der BME bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn der BME die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

(3) Werden gegen den Nutzer von Dritten Ansprüche ("Schutzrechtsanspruch") wegen der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken, geschäftlichen Bezeichnungen oder Geschäftsgeheimnissen durch eine Leistung des BME ("Schutzrechtsverletzung") erhoben, stellt der BME den Nutzer von allen Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) und Forderungen frei, die ihm durch rechtskräftige Urteile zuständiger Gerichte oder vom BME geschlossene schriftliche Vergleiche entstehen, vorausgesetzt, dass

a) die Ursache für die Schutzrechtsverletzung nicht vom Nutzer gesetzt wurde, beispielsweise im Fall der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte,

b) der Nutzer den BME schriftlich innerhalb von höchstens zwanzig (20) Arbeitstagen nach erstmaliger Anspruchsstellung unterrichtet,

c) der BME die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen den Schutzrechtsanspruch behält und

d) der Nutzer angemessene Unterstützung und alle Informationen zur Verfügung stellt, damit BME Verpflichtungen hiernach wahrnehmen kann.

Vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Maßnahmen oder Erklärungen, denen der BME nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat und nicht, soweit der Nutzer Verletzungshandlungen fortsetzt, nachdem ihm Änderungen mitgeteilt wurden, die eine Verletzung verhindert hätten. Wird eine Schutzrechtsverletzung durch ein zuständiges Gericht festgestellt oder vom BME für möglich gehalten, kann der BME nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder

a) die Leistungen so ersetzen oder ändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt, oder

b) dem Nutzer ein Nutzungsrecht an dem Schutzrecht verschaffen oder

c) wenn Maßnahmen nach (a) oder (b) nicht möglich oder nicht zumutbar sind, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen.

12. Geheimhaltung
(1) Der BME verpflichtet sich, alle als "vertraulich" gekennzeichneten Informationen, die der BME vom Nutzer im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhält, geheim zu halten. Diese Pflicht wird vom BME auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.

(2) Mit der Nutzung des Portals BME-OpenSourcing wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart.

(3) Der Nutzer wird hiermit entsprechend dem Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass der BME seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.

(4) Dem Nutzer obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Nutzer zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Nutzer ist verpflichtet, den BME unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Nutzers, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist der BME berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Nutzers zu verzichten.

13. Abmahnung, gerichtliche Entscheidung
Ist der Nutzer wegen eines beim BME auf dem Portal BME-OpenSourcing veröffentlichten Produkts abgemahnt worden, hat er bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen (-inhalte) abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so, ist der Nutzer verpflichtet, den BME unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Nutzer dies, so haftet der BME nicht. Der Nutzer ist dann dazu verpflichtet, den BME von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und dem BME einen eventuellen Schaden zu ersetzen.

14. Schlussbestimmungen
Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Frankfurt am Main für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

Stand: 19. Juni 2020